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Beglaubigte Übersetzungen

Als beeidigte Gerichtsdolmetscherin für deutsche Sprache bereite ich für Sie beglaubigte Übersetzungen von verschiedenen Dokumenten, Gerichtsentscheidungen und Entscheidungen von anderen Staatsbehörden und Übersetzungen von anderen Urkunden und amtlichen Dokumenten vor. Beglaubigte Übersetzungen unterscheiden sich von einfachen Übersetzungen in dem bei ersten das Original und die Übersetzung des Textes mit einer Staatsschnur zusammengeheftet sind, wobei sie eine vom beeidigten Gerichtsdolmetscher unterschriebene und abgestempelte Erklärung über die Übereinstimmung mit dem Original beinhaltet. Eine solche Übersetzung gleicht ihrer Rechtsgültigkeit nach dem Original und gibt die Möglichkeit sie im Ausland anzuwenden.

Beglaubigte Übersetzungen umfassen vor allem Übersetzungen von:

  • persönlichen Dokumenten,
  • Zeugnissen,
  • Bestätigungen aller Art,
  • Auszüge aus Geburts- und Heiratsregister,
  • Vollmachten,
  • verschiedensten Verträgen,
  • Notariatsakten und anderen notariellen Urkunden,
  • Gerichtsentscheidungen und Entscheidungen anderer Staatsbehörden,
  • Auszüge aus dem Handelsregister und anderen Registern,
  • Jahresberichte und Jahresabschlüsse,
  • Satzungen und anderen Unternehmensakten,
  • Klagen und schriftlichen vorbereitenden Schriftsätzen,
  • Anklageschriften,
  • Europäischen Haftbefehl (EuHB), usw.
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